Bauträgergrundstück in Gröbenzell für 2 Doppelhäuser oder kleine ETW-Anlage

Objektbeschreibung

- Grundstück (I) Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, aus 1988 mit 1.370 m²
- Grundstück (II), unbebaut mit 514 m²

Gesamtgrundstück 1.884 m²

Die beiden benachbarten Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 aus 1984 mit Änderungen aus 2010, Bebauungsplan Nr. 35 G, Einführung eines Energiebonus.
Bei Neubebauungen mit Primärenergiebedarf von kleiner 40 KW, gibt‘s bei einer zulässigen Geschossfläche von 100 m² einen Bonus von 13%, für die nächsten 50 m² einen Bonus von 9% und für die über 150 m² liegende weitere Geschossfläche noch einen Bonus von 5%.

Für die angebotenen Grundstücke ist der Bauraum durch Baugrenzen vorgeschrieben. Es gilt eine zweigeschossige offene Bauweise. Hinzu kommt ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss im Sinne der BauNVO ist. Demnach sollte auch die Errichtung einer kleineren Eigentumswohnanlage möglich ein, wahrscheinlich ist Tiefgarage erforderlich. Bezugsobjekt Flurstück 663.

Nachdem bei den vorgenannten Grundstücken im Bebauungsplan keine GFZ festgesetzt wurde, sondern vielmehr nur maximale Geschossflächen für jedes einzelne Grundstück, stellt sich unser Fall wie folgt dar:

Ursprüngliche Gesamtfläche des ehemaligen Flurstück 664 (alt) betrug 4.633 m² bei einer zulässigen Geschossfläche mit 1.334 m² lt. Bebauungsplan. Von der ursprünglichen Fläche wurden sukzessive Grundstücksteile verkauft, sodass gem. Angabe der Baubehörde Gröbenzell folgende Geschossflächen für unsere Grundstücke zur Verfügung stehen, nämlich für

- für das Grundstück I ca. 394 m² und
- das Grundstück II ca. 148 m²

Die vorgenannten Geschossflächen beziehen sich gemäß Bebauungsplan auf die Bruttogeschossfläche nach § 20 BauNVO. Dies bedeutet, dass zusätzlich noch ein Dachgeschoss realisiert werden darf, das kein Vollgeschoss im Sinne der BauNVO ist.

Sollte eine Eigentumswohnanlage auf dem verschmolzenen Grundstück errichtet werden, verlangt die Stellplatzsatzung der Gemeinde von 2021 Stellplätze wie folgt:

Bei Einfamilienhäusern mit einer Wohnfläche von mindestens 80 m² sind zwei Stellplätze erforderlich, bei Mehrfamilienhäusern pro Wohnung bis einschließlich 80 m² Wohnfläche ein Stellplatz und bei größeren Wohnungen zwei Stellplätze.
Die Errichtung einer Tiefgarage sollte zulässig sein, da bereits auf dem Grundstück Akelei Straße 1B und 1C eine TG gebaut wurde.

Zusammenfassung:

Mit der derzeitigen Bebauung ist das Maß der möglichen Nutzung nicht ausgeschöpft es wird lediglich eine GFZ von 0,17 erzielt. Bei einer Neubebauung sollte das Maß der baulichen Nutzung stark erhöht werden können.

Mit Abriss der jetzigen Bebauung und anschließender Grundstücksvereinigung entstehen optimale Grundstücksbedingung für die Errichtung von zwei Doppelhäusern oder einer kleineren Eigentumswohnungsanlage. Es entsteht ein Baugrund mit 1.884 m² und einer zulässigen Geschossfläche von 542 m² (394 m² + 148 m²) zuzüglich des Dachgeschossausbaus bei jedem Gebäude. Unter Berücksichtigung des Energiebonus, sollte möglich sein, eine wertrelevante GFZ von 0,40

Lagebeschreibung

"Gartenstadt" Gröbenzell: Wohnen im Nordwesten Münchens gemütlich vor den Toren der City

Gröbenzell ist mit ca. 20.000 Einwohnern eine eigenständige Gemeinde im Landkreis Fürstenfeldbruck und liegt etwa 15 Kilometer nordwestlich des Münchener Stadtzentrums am Rande des Dachauer Mooses.

Ein Großteil der Straßen ist von Einfamilienhäusern mit eigenem Garten gesäumt, hier wohnt man sehr entspannt, gerade für Kinder ein harmonisches Umfeld. Im Ortskern findet man einen netten, kleinen Bürgerpark, alle Lokale und Geschäfte für den täglichen Bedarf - und sogar ein eigenes Kino, die "Gröben-Lichtspiele". Der Olchinger Weiher, nur wenige Radlminuten von unserem Grundstück entfernt, bietet im Sommer eine schöne Bademöglichkeit. Wer sich eine richtige Seenlandschaft wünscht, fährt ein Stück weiter an den Langwieder See. Dort gibt es auch den Anschluss an die A8 nach Augsburg oder zum Mittleren Ring.
Über die S-Bahn-Station Gröbenzell, zu Fuß oder mit dem Rad in wenigen Minuten erreicht, kommt man in ca. 20 Minuten bequem in die Münchner Innenstadt. Die Bushaltestelle für den 832er befindet sich direkt vor dem Haus.

Die angebotenen Grundstücke eignen sich – nach erfolgter Verschmelzung - für eine kleinere Bauträgermaßnahme, entweder für die Errichtung von zwei Doppelhäusern oder für die Errichtung einer Eigentumswohnungsanlage.

Provision

Casaconcept Immobilien offeriert Ihnen dieses Objekt im Exklusivauftrag. Alle genannten Angaben zum Angebot beruhen auf von uns ermittelten Informationen. Für den Nachweis bzw. die Vermittlung entsteht eine Käuferprovision von 3,57% inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis. Diese Gebühr ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Das Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Zwischenverkauf und Irrtum müssen wir uns vorbehalten.

Sonstiges

€ 2.450.000.- Das Grundstück wird gegen Höchstgebot verkauft

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Fürstenfeldbruck hat für die Grundstücke in der Bodenrichtwertzone 2 den Richtwert zum 1.1.2022 mit €1.550.-/ m² bei GFZ von 0,40 festgesetzt.

Details

Gesamtpreis 2450000,00
Gesamtfläche 1884,00

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Ulrich Rappold
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